Ein Unternehmen gründen wird einfacher

Ein eigenes Unternehmen zu gründen ist eine aufregende und spannende Erfahrung. Bevor es losgeht, gibt es jedoch eine Reihe administrativer und bürokratischer Schritte zu beachten. Gründerinnen und Gründer junger Unternehmen müssen verschiedene Ämter und Behörden aufsuchen, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen können. Hier findest du eine Übersicht über die administrativen Aufgaben, denen junge Unternehmen begegnen
Bevor du dein Unternehmen gründest
Die grosse Frage: Teilzeit oder Vollzeit?
Viele Unternehmerinnen und Unternehmer entscheiden sich, zunächst mit einer Teilzeittätigkeit zu starten, um den Markt zu testen und eine gewisse finanzielle Stabilität zu sichern. Wenn du diese Lösung wählst und das Risiko minimieren willst, musst du dich zum Beispiel nicht um die berufliche Vorsorge kümmern. Wenn du dich aber entschieden hast, komplett selbstständig zu werden, gibt es noch viele andere Dinge zu beachten
Soll ich Beiträge in die Pensionskasse einzahlen oder nicht?
Wer sich selbstständig macht, hat in der Regel das Recht, die bis dahin angesparten Pensionskassengelder zu beziehen. Die Summe kann je nach Dienstjahren und Einkommen eine fünf- oder sechsstellige Höhe erreichen. Diese Möglichkeit klingt verlockend, aber es ist wichtig, keine voreiligen Schlüsse zu ziehen, um im Alter keine finanziellen Probleme zu bekommen.
Wichtig zu bedenken ist, dass Bezüge aus der Pensionskasse in bestimmten Fällen als Einkommen besteuert werden können. Deshalb solltest du genau abwägen, ob du dieses Geld für den Start deiner Tätigkeit wirklich brauchst oder ob du auf andere Finanzierungsquellen zurückgreifen kannst. Es lohnt sich, dazu Fachleute zu konsultieren.
Um die Pensionskassengelder beziehen zu können, musst du der Pensionskasse deine Selbstständigkeit mit einem ausführlichen Dossier nachweisen. Es empfiehlt sich, dies erst nach der Eintragung ins Handelsregister zu tun.
Buchhaltung: einem Profi überlassen oder selbst erledigen?
Excel-Tabellen, Unternehmenssoftware oder Treuhänder?
Wenn es um die Buchhaltung geht, hast du viele Möglichkeiten zur Auswahl. Welche zahlenmässigen Vorgaben du erfüllen musst, hängt von der gewählten Rechtsform ab. Einzelunternehmen mit einem Jahresumsatz unter CHF 500'000 müssen meist eine einfache Buchhaltung führen, während Sagl und SA ein System der doppelten Buchführung anwenden müssen. In jedem Fall braucht es mindestens eine einfache Einnahmen- und Ausgabenrechnung.
Heute setzen kleine Unternehmen zunehmend auf cloudbasierte Buchhaltungssoftware, die flexibel und relativ günstig ist. Das bedeutet, dass du jederzeit den Überblick über deine aktuelle finanzielle Lage hast und sofort weisst, ob noch Rechnungen offen sind.
Tipp: Dank uns werden Ausgaben und Einnahmen automatisch gesetzeskonform am richtigen Ort erfasst. Erfahre mehr über unsere Buchhaltungsdienstleistungen.
Wie du deine Marke oder Erfindung mit Patenten schützt
Du hast dein Unternehmen gegründet und ein innovatives Produkt entwickelt. Dann stellst du fest, dass jemand eine Kopie deines Produkts noch vor dir auf den Markt bringt. Diese Situation, die wie ein Albtraum klingt, kommt häufiger vor, als man denkt. Um Nachahmer abzuwehren, solltest du dein Patent so früh wie möglich schützen. Genauso wichtig ist es zu prüfen, ob die Marke oder der Firmenname bereits verwendet werden, bevor du startest: Das Handelsregisteramt macht das nicht für dich.
Bei der Gründung des Unternehmens
Eintragung ins Handelsregister: die Grundlage
Egal ob Einzelunternehmen, Kollektivgesellschaft, GmbH oder AG: Die Eintragung ins Handelsregister ist Pflicht. Für Einzelunternehmen ist sie erst ab einem Jahresumsatz von 100'000 Franken obligatorisch. Du kannst dich problemlos beim kantonalen Handelsregisteramt eintragen lassen. Die Kosten liegen zwischen 200 und 300 Franken. Auch wenn der Umsatz deines Einzelunternehmens unter 100'000 Franken pro Jahr liegt, lohnt sich hier kein Sparen. Die Eintragung ins Handelsregister macht dich für Kunden leichter auffindbar und erhöht deine Glaubwürdigkeit.
MWST: die freiwillige Anmeldung kann sich lohnen
Erreichst du einen Jahresumsatz von mindestens CHF 100'000, musst du dich innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) anmelden. Auch wenn der Umsatz unter 100'000 Franken pro Jahr liegt, kann sich in manchen Fällen eine freiwillige MWST-Anmeldung lohnen. Das bringt dir eine MWST-Nummer und erhöht die Glaubwürdigkeit bei bestehenden und potenziellen Kunden. Diese Praxis kann besonders im Dienstleistungssektor von Vorteil sein.
Tipp: Alle bereits bezahlten Vorsteuern, zum Beispiel für Investitionen, werden rückerstattet, sofern du dich bei der MWST anmeldest. Wer grössere Investitionen tätigt, kann so die bezahlte MWST zurückerhalten.
Sozialversicherung: AHV, Unfallversicherung oder Krankentaggeld?
Die Vorschriften zur Sozialversicherung sind klar: Unternehmerinnen und Unternehmer müssen die Sozialversicherung für sich selbst und für ihre Angestellten sicherstellen. Welche Versicherung freiwillig oder obligatorisch ist, hängt von der gewählten Rechtsform ab. Einzelunternehmerinnen und -unternehmer müssen selbst für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen. Die AHV/IV/EO ist jedoch in jedem Fall obligatorisch. Auch Selbstständige müssen sich eigenständig gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle (BU/NBU) versichern. Krankentaggeld und Arbeitslosenversicherung sind freiwillig. Wenn du keine Pensionskasse hast, solltest du dich über die Möglichkeiten der privaten Vorsorge (Säule 3) informieren.
Für Sagl und SA gelten strengere Regeln als für Einzelunternehmen. In diesem Fall sind die meisten Sozialversicherungen obligatorisch.
Nachhaltigkeit und soziales Engagement
Nachhaltigkeit ist in dieser Zeit von zentraler Bedeutung. Sich dieser Herausforderung zu stellen, kann grosse Vorteile bringen: ökologische und soziale Aspekte einbeziehen, den ökologischen Fussabdruck verringern, umweltfreundliche Materialien verwenden und faire Arbeitsbedingungen fördern. Das verbessert den Ruf des Unternehmens und bringt treue Kunden. Schon mit kleinen praktischen Schritten, etwa stromsparenden Geräten und nachhaltigen Lieferanten, positioniert sich dein Unternehmen als verantwortungsbewusster und zukunftsorientierter Akteur am Markt.
Nach der Gründung des Unternehmens
Steuern und Jahresabschluss
Bei den steuerlichen Aspekten der Unternehmensgründung ist es wichtig, zwischen Einzelunternehmen und Gesellschaften (Sagl oder AG) zu unterscheiden. Bei Einzelunternehmen wird der erzielte Gewinn nach dem persönlichen Steuersatz des Inhabers versteuert und in der persönlichen Steuererklärung als Einkommen deklariert. Grundlage dafür ist die Jahresrechnung des Unternehmens. Bei Sagl und SA unterliegt der Gewinn der Gewinnsteuer, und auf dem Gesellschaftskapital wird eine Kapitalsteuer erhoben. Das bedeutet, dass für Sagl und SA eine separate Steuererklärung besteht.
Unternehmen müssen private und geschäftliche Ausgaben klar trennen. Grundsätzlich lässt sich alles abziehen, was geschäftlich begründet ist, aber die Ausgaben müssen mit Belegen nachgewiesen werden. Mit unserer Software kannst du Belege einfach per Smartphone erfassen. Die Software übernimmt automatisch die korrekte Verbuchung.
easy4you für Jungunternehmerinnen und -unternehmer
Weniger Ämtergänge und mehr Raum für Start-ups
Möchtest du die Digitalisierung deiner administrativen Aufgaben mit wenigen Klicks vereinfachen und direkten Zugang zu Partnerangeboten aus verschiedenen Branchen erhalten?
Fordere jetzt eine Beratung an →.


