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MWST 2024 in der Schweiz: neue Steuersätze ab 1. Januar und was sich für Unternehmen ändert

Ab dem 1. Januar 2024 gelten in der Schweiz neue MWST-Sätze: Der Normalsatz steigt von 7,7 % auf 8,1 %, der reduzierte Satz von 2,5 % auf 2,6 % und der Sondersatz für Beherbergungsleistungen auf 3,8 %. Die Unternehmen müssen dabei Preislisten, Preise und Fakturierungssoftware anpassen
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MWST

Ab dem 1. Januar 2024 werden die Sätze der Mehrwertsteuer (MWST) in der Schweiz gegenüber dem bisherigen System erhöht. Diese Anpassung gehört zu den von den Behörden beschlossenen steuerlichen Massnahmen, um die öffentlichen Finanzen tragfähig zu halten und das Steuersystem an die heutige wirtschaftliche Lage anzupassen.

Die Änderungen betreffen vor allem die Sätze für die effektive Abrechnungsmethode und wurden von der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) bereits offiziell mitgeteilt.

MWST-Abrechnung in der Übergangsphase 2023/2024

Welche neuen MWST-Sätze gelten ab dem 1. Januar 2024?

Die wichtigsten Änderungen der MWST-Sätze in der Schweiz gegenüber der bisherigen Periode:

Art des SteuersatzesBis 31. Dezember 2023Ab 1. Januar 2024
Normalsatz7,7 %8,1 %
Reduzierter Satz2,5 %2,6 %
Sondersatz (Beherbergung)3,7 %3,8 %

Die neuen Sätze gelten für steuerbare Umsätze ab dem 1. Januar 2024. Massgebend für den anzuwendenden Satz ist der Zeitpunkt, zu dem die Leistung erbracht oder die Ware geliefert wird, nicht das Rechnungsdatum.

Hinweis: Diese Prozentsätze beziehen sich auf die effektive Abrechnungsmethode der MWST. Auch die Saldo- und Pauschalsteuersätze ändern sich 2024 entsprechend.

Ab wann die neuen Sätze gelten

Die erhöhten Sätze gelten nur für Leistungen oder Lieferungen, die ab dem 1. Januar 2024 erbracht werden. Für Leistungen vor diesem Datum gelten weiterhin die bisherigen Sätze, auch wenn die Rechnung erst später ausgestellt wird.

Für die Abrechnung standen die neuen Sätze gemäss den Anweisungen der Steuerbehörden zudem erstmals bereits in den MWST-Abrechnungen für das dritte Quartal 2023, das zweite Semester 2023 und bis Juli 2023 zur Verfügung.

Praktische Folgen für KMU

Unternehmen müssen verschiedene operative Punkte beachten:

Preise und Preislisten anpassen

Mit der Erhöhung der MWST müssen Preislisten, Kassensysteme und Onlineshops aktualisiert werden, damit sie die neuen Sätze korrekt abbilden.

Unternehmenssoftware und Fakturierung

Die Buchhaltungs- und Fakturierungsprogramme müssen so eingerichtet sein, dass sie ab dem 1. Januar 2024 automatisch die neuen Sätze anwenden.

MWST-Abrechnung

Für eine korrekte Abrechnung müssen die MWST-Aufzeichnungen die Umsätze vor und nach dem Inkrafttreten der neuen Sätze klar trennen.

Saldo- und Pauschalsteuersätze: Was sich ändert

Neben den effektiven Sätzen ändern mit der Erhöhung auch die Saldo- und Pauschalsteuersätze, die manche Unternehmen je nach Abrechnungsmethode verwenden. Zum Beispiel:

Saldo- und Pauschalsteuersätze
bis 31. Dezember 2023
Saldo- und Pauschalsteuersätze
ab 1. Januar 2024
0,1 %0,1 %
0,6 %0,6 %
1,2 %1,3 %
2,0 %2,1 %
2,8 %3,0 %
3,5 %3,7 %
4,3 %4,5 %
5,1 %5,3 %
5,9 %6,2 %
6,5 %6,8 %

Diese Änderungen betreffen vor allem Unternehmen, die nicht nach der effektiven Methode abrechnen, und sollten bei der Steuerplanung berücksichtigt werden.

Tipps für den Umgang mit der MWST-Erhöhung

Erstellen Sie sofort eine Checkliste:

  • Software und Fakturierungssysteme aktualisieren;
  • Kunden über allfällige Preisänderungen informieren;
  • Verträge mit bereits vereinbarten Steuersätzen prüfen;
  • Ihren Treuhänder oder Steuerberater beiziehen, um Fehler in der MWST-Abrechnung zu vermeiden.

Einzelne technische Details können Sie im offiziellen Dokument der Eidgenössischen Steuerverwaltung zu den neuen Sätzen nachlesen.

Angepasste Umsatz- und Steuergrenzen für die Saldosteuersatzmethode.

 Bis
31. Dezember 2023
Ab 1. Januar 2024
Umsatzgrenze für
die Anwendung der
Saldosteuersatzmethode:
CHF 5'005'000CHF 5'024'000
Grenze der geschuldeten Steuer
für die Anwendung der
Saldosteuersatzmethode:
CHF 103'000

CHF 108'000

Weitere Einzelheiten zur Erhöhung der Steuersätze

Diese finden Sie in der MWST-Info 19 „Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024“.

easy4you unterstützt Sie bei der Umstellung der MWST

Die Buchhaltungs- und Steuersysteme eines Unternehmens an die MWST-Erhöhung anzupassen, ist nicht immer einfach, besonders für KMU ohne eigene Administrationsabteilung.

easy4you hilft Ihnen dabei:
✔ das Fakturierungs- und Buchhaltungssystem zu aktualisieren;
✔ die korrekte Anwendung der Steuersätze zu prüfen;
✔ die MWST-Abrechnung zu erstellen;
✔ Ihr Team im Umgang mit der Umstellung zu schulen.

Möchten Sie eine kostenlose Beratung zur MWST 2024? Kontaktieren Sie uns für einen persönlichen Termin.

Fazit

Die Erhöhung der MWST-Sätze ab dem 1. Januar 2024 ist ein wichtiger Schritt für alle Unternehmen, die in der Schweiz tätig sind. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, vermeidet operative und steuerliche Fehler und sorgt für Compliance und einen reibungslosen Geschäftsbetrieb.

Wenn Sie unsicher sind, wie Sie die neuen Sätze umsetzen sollen, oder Ihre MWST-Buchhaltung optimieren möchten, schreiben Sie uns.

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