Gesetzesänderungen 2025: das Wichtigste für Schweizer KMU

Das Jahr 2025 bringt wichtige gesetzliche Änderungen mit sich. Im Zentrum stehen vor allem Neuerungen bei der Mehrwertsteuer (MWST), schärfere Regeln gegen betrügerische Konkurse und Anpassungen bei der Sozialversicherung. Hier erfährst du, was für dein KMU wichtig ist und wie du dich vorbereiten kannst.
MWST-Reform: mehr Einfachheit, mehr Digitalisierung, mehr Flexibilität
Jährliche Abrechnung
- Ab dem 1. Januar 2025 kannst du die jährliche MWST-Abrechnung beantragen, wenn dein Jahresumsatz CHF 5'005'000 nicht übersteigt.
- Der Antrag muss spätestens im Februar 2025 über das elektronische Portal der ESTV eingereicht werden. Die Rückmeldung erhältst du direkt über das Portal.
- Die Jahresabrechnung muss bis Ende Februar des Folgejahres eingereicht und bezahlt werden.
- Hinweis: Die Vorauszahlungen bleiben in Kraft und müssen weiterhin vierteljährlich oder halbjährlich erfolgen, basierend auf der Steuerforderung des Vorjahres.
Tipp: Die jährliche Abrechnung kann sich für Unternehmen mit stabiler Liquidität lohnen. Prüfe, ob die Umstellung für dich sinnvoll ist, und kläre die Details frühzeitig mit deinem Treuhänder.
Saldosteuersatz-Methode
- Neu dürfen mehr als zwei Saldosteuersätze verwendet werden, sofern jede Tätigkeit mindestens 10 % des steuerbaren Gesamtumsatzes ausmacht.
- Die Regelungen zu Mischbranchen und die 50-%-Regel gelten nicht mehr.
- Wichtig: Beim Wechsel von der effektiven Methode zur Saldosteuersatz-Methode müssen Vorsteuerkorrekturen vorgenommen werden.
Pflicht zur digitalen Einreichung
- Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen ihre MWST-Abrechnungen elektronisch über das Portal der ESTV einreichen. Diese Regelung gilt für alle Unternehmen, unabhängig von Grösse oder Branche.
- Die Einreichung in Papierform wird vollständig abgeschafft. Unternehmen müssen sicherstellen, dass sie über die nötige technische Infrastruktur verfügen, um diese Anforderungen zu erfüllen.
- Es gibt keine Übergangsfrist. Wenn die Buchhaltung bisher manuell oder nicht digital geführt wurde, solltest du frühzeitig auf eine geeignete Software umstellen.
Es empfiehlt sich, sofort zu prüfen, ob die aktuell genutzte Buchhaltungssoftware mit dem ePortal kompatibel ist. Mit den Testfunktionen des ePortals kannst du die Umstellung auf die digitale Buchhaltung schon vorab durchspielen. Weitere Informationen und Anleitungen findest du direkt bei der ESTV.
Betrügerische Konkurse: strengere Regeln für mehr Klarheit
- Die Handelsregisterämter können bei einem Verdacht verlangen, dass der Verzicht auf eine eingeschränkte Revision erneuert wird.
- Neu: öffentlich-rechtliche Forderungen, etwa Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge, werden im Insolvenzfall einheitlich behandelt.
Empfehlung: Halte deine Buchhaltung und deine Unterlagen in Ordnung, damit du mögliche Probleme frühzeitig erkennst und auf Anfragen vorbereitet bist.
Sozialversicherung: höhere Leistungen, angepasste Schwellenwerte
Neue Beträge ab 2025
- Die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf CHF 2'500.
- Die Kinderzulagen steigen auf CHF 215 und die Ausbildungszulagen auf CHF 268. Arbeitgeber müssen diese Anpassungen automatisch umsetzen.
- Der BVG-Koordinationsabzug steigt auf CHF 26'460 und die obere Lohngrenze auf CHF 90'720.
- Neu: Der Mindestbeitrag für AHV/IV/EO steigt auf CHF 530.
Die AHV/IV-Renten werden um 2,9 % erhöht.
Steuerabzüge und Nachzahlungen
- Der maximale Steuerabzug für die Säule 3a beträgt CHF 7'258. Ohne Anschluss an eine Pensionskasse liegt der Betrag bei CHF 36'288.
- Ab 2025 kannst du Einkäufe in die Säule 3a rückwirkend für bis zu 10 Jahre nachholen.
Plane die Nachzahlungen in die Säule 3a sorgfältig, um die Steuervorteile optimal zu nutzen. Am besten besprichst du mit deinem Treuhänder, welche Strategie für dein Unternehmen am geeignetsten ist.
Weitere Änderungen und Digitalisierung
- Der BVG-Mindestzinssatz bleibt 2025 bei 1,25 %.
- Neue Regeln zu Subventionen: Als Subventionen anerkannte Gelder führen neu zu einer Vorsteuerkürzung.
- Emissionsrechte: Der Kauf von CO₂-Zertifikaten zwischen Schweizer Unternehmen unterliegt künftig der Bezugsteuer.
- Digitalisierung: Ab 2025 können Erwerbsersatzleistungen online beantragt werden.
Empfehlung: Stelle sicher, dass deine Software und deine Buchhaltungsprozesse für die Digitalisierung gerüstet sind. So sparst du Zeit und reduzierst manuelle Fehler.
Fazit: frühzeitig planen und dich gut vorbereiten
Die gesetzlichen Änderungen für 2025 bringen zahlreiche Neuerungen, die sich auf kleine und mittlere Unternehmen auswirken. Für eine optimale Vorbereitung solltest du folgende Punkte berücksichtigen:
- Lohnt sich die jährliche MWST-Abrechnung für dein Unternehmen?
- Könntest du vom neuen Saldosteuersatz-System profitieren?
- Sind die Kinder- und Ausbildungszulagen in deinem Unternehmen korrekt angepasst?
- Planst du Einkäufe in die Säule 3a?
- Ist deine Buchhaltungssoftware für die neuen Online-Anforderungen bereit?


