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Websites: Anpassungen und Unterschiede zwischen dem Schweizer DSG und der europäischen DSGVO

Sicherheit und Datenschutz werden immer wichtiger. Wie stellen Sie sicher, dass Ihre Website dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union entspricht?
e4yeasy4you9 Min. Lesezeit
Websites

Seit dem 1. September 2023 ist in der Schweiz das neue Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) in Kraft, das das bisherige Gesetz von 1992 ersetzt. Die neue Regelung bringt wichtige Änderungen beim Schutz von Personendaten und bei der Pflicht zur Einhaltung, um ein ähnliches Schutzniveau wie die DSGVO der EU zu gewährleisten.

Nach dieser neuen Regelung müssen alle Websites, die Personendaten von Nutzerinnen und Nutzern in der Schweiz bearbeiten, grundlegende Anforderungen an Cookies, Einwilligung und Online-Tracking erfüllen.

Wir sehen uns im Detail an, was das DSG Neues bringt, worin sich die Schweizer Regelung von der europäischen DSGVO unterscheidet und wie Sie Ihre Website dauerhaft anpassen, ohne ein Abonnement abschliessen zu müssen.

Das DSG im Überblick: Was ist das?

Das Datenschutzgesetz (DSG) legt die Grundsätze für die Bearbeitung von Personendaten fest und stärkt deren Schutz. Eines der Hauptziele der neuen Regelung ist es, sich so weit wie möglich an die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union anzugleichen, damit Personendaten weiterhin ungehindert aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) in die Schweiz fliessen können.

Bei Websites verlangt das DSG insbesondere, dass bei der Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten die freie, informierte und freiwillige Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer in der Schweiz eingeholt und eine Datenschutzerklärung bereitgestellt wird. Das DSG definiert Personendaten als alle Angaben, die sich auf eine bestimmte oder bestimmbare Person beziehen, zum Beispiel die IP-Adressen der Besucherinnen und Besucher.

Zu den besonders schützenswerten Daten zählt das DSG Angaben zur Rasse, zur Gesundheit, zu religiösen oder politischen Überzeugungen, genetische und biometrische Daten, Daten zur sozialen Sicherheit und zum Sexualleben aller Personen, die eine Website besuchen. Die Vorschrift gilt für Websites aus dem privaten wie aus dem öffentlichen Sektor und für jedes Portal, das Daten von Personen in der Schweiz bearbeitet, unabhängig davon, wo auf der Welt es sich befindet. Wer dagegen verstösst, also alle nicht konformen Websites, muss mit hohen Bussen von bis zu CHF 250'000 rechnen.

Die wichtigsten Änderungen durch das neue Gesetz

Das neue Datenschutzgesetz (DSG) bringt gegenüber dem bisherigen Gesetz einige Änderungen. Zu den wichtigsten gehören:

  1. Privacy by Design: Schon in der ersten Planungsphase eines Webprojekts müssen technische Massnahmen getroffen werden, um die Datensicherheit zu gewährleisten;
  2. Strengere Anforderungen an die Einwilligung: Das neue Gesetz legt mehr Gewicht darauf, dass die betroffenen Personen über die Erhebung und Verwendung ihrer Personendaten Bescheid wissen und aufgeklärt werden. Unternehmen müssen auf ihrer Website ausdrücklich angeben, welche Arten von Daten sie erheben, zu welchen Zwecken und weiteres, sowie welche Rechte die Nutzerinnen und Nutzer haben und wie sie diese ausüben können.
  3. Einfachere Ausübung der Rechte der betroffenen Personen: Nutzerinnen und Nutzer müssen ihre Rechte schneller wahrnehmen und ausüben können und Unternehmen auf einfache Weise fragen können, wie ihre Personendaten verwendet werden.

Was muss angepasst werden, damit eine Website oder ein Onlineshop dem DSG und der DSGVO entspricht?

Klar ist, dass alle Websites und Onlineshops, die persönliche Informationen von Nutzerinnen und Nutzern in der Schweiz verarbeiten, die neuen Vorschriften einhalten müssen.

Welche Massnahmen braucht es konkret, um konform zu sein?

Es braucht ein konformes Cookie-Banner: Es muss klar über die Cookie-Einstellungen Ihrer Website und über den Umgang mit Personendaten informieren. Wie die DSGVO der EU verlangt auch das Schweizer DSG, dass die Einwilligung der Endnutzer zu Cookies spezifisch ist, also für jeden verfolgten Zweck einzeln eingeholt wird. Ein korrektes Einwilligungsbanner darf keine vorausgewählten Kästchen haben, also keine standardmässig aktivierten Cookies. Es darf die Nutzer nicht zur Einwilligung drängen oder zwingen und darf Handlungen wie Scrollen oder das Weitersurfen auf der Domain nicht als Einwilligung werten. Lehnt eine Besucherin oder ein Besucher ein einwilligungspflichtiges Cookie ab, darf der Zugang zur Website nicht verweigert werden.

Wichtig ist, den Nutzerinnen und Nutzern eine Datenschutzerklärung und eine Cookie-Richtlinie zur Verfügung zu stellen. Darin müssen Angaben zur Identität und zu den Kontaktdaten des Verantwortlichen (eigene oder Dritter) enthalten sein, zu den Zwecken der Cookies, die gesetzt und/oder ausgelesen werden, sowie zu den Empfängern oder Kategorien von Empfängern der Daten.

Was sind die wichtigsten Unterschiede zwischen DSG und DSGVO?

Zwischen dem Schweizer DSG und der europäischen DSGVO gibt es einige wesentliche Unterschiede. Das DSG ist in manchen Punkten strenger und stellt in anderen weniger Anforderungen, die DSGVO ist insgesamt strenger.

Einer der wichtigsten Unterschiede: Anders als die DSGVO bestraft das DSG auch natürliche Personen und nicht nur Unternehmen. Ausserdem verlangt das DSG im Gegensatz zur DSGVO keine Rechtfertigung für die Bearbeitung von Personendaten.

Ein weiterer Unterschied betrifft den Geltungsbereich. Nach Schweizer Recht deckt das DSG jede Datenbearbeitung ab, manuell wie automatisiert, während die DSGVO nur für die manuelle Datenverarbeitung gilt.

Zudem verlangt die DSGVO die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten, während das Schweizer DSG dies empfiehlt, aber nicht vorschreibt. Das Schweizer Gesetz legt dafür den Schwerpunkt auf den Einbezug der Mitarbeitenden in die Datenverwaltung: Alle Personen, die mit den Daten in Berührung kommen, müssen über die Art der Daten, ihren Zweck und ihre Bearbeitung informiert sein.

Um die Datenschutzgesetze einzuhalten, müssen sich alle der Risiken, Pflichten und Rechte rund um den Datenschutz voll bewusst sein.

Die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Regelungen

DSGDSGVO
InformationspflichtenFür die Datenschutzerklärung sind weniger Angaben nötig als nach den europäischen Vorschriften. Unbedingt aufzuführen ist die Liste der Länder, in die Personendaten bekanntgegeben werden.Die Bestimmungen und Mindestanforderungen an die Angaben in der Datenschutzerklärung sind in Artikel 13 im Detail geregelt.
DatenweitergabeDer Schweizer Bundesrat beurteilt, ob die Partner, mit denen Daten geteilt werden, geeignet sind. Berücksichtigt werden Standardvertragsklauseln der Europäischen Union oder andere verbindliche unternehmensinterne Regeln.

Die Europäische Kommission beurteilt die Eignung der Partner, mit denen Daten geteilt werden, unter Berücksichtigung von Standardvertragsklauseln oder anderen verbindlichen unternehmensinternen Regeln.

SanktionenBis zu CHF 250'000 gegen die verantwortliche Person oder bis zu CHF 50'000 gegen das Unternehmen.Bei ersten oder weniger schweren Verstössen beträgt der Betrag 2 % des gesamten Jahresumsatzes oder 10 Millionen Euro.
Meldung von DatenschutzverletzungenVorgeschrieben „so rasch als möglich“Vorgeschrieben „innerhalb von 72 Stunden“
Datenschutzberater bzw. -beauftragterEmpfohlenVorgeschrieben
Verzeichnis der BearbeitungstätigkeitenEs muss eine Liste der Länder enthalten, in die Daten bekanntgegeben werden.Art. 30 DSGVO regelt alle Angaben, die in der Datenschutzerklärung enthalten sein müssen.
Datenschutz-FolgenabschätzungenBei einem erheblichen Risiko kann man sich an den Datenschutzberater wenden statt an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).Bei einem erheblichen Risiko muss die zuständige Aufsichtsbehörde konsultiert werden.

Warum muss die eigene Website an das neue DSG angepasst werden?

Die Anpassung an das neue Gesetz ist unerlässlich, weil nur so jede Unternehmenswebsite eine sichere und verantwortungsvolle Bearbeitung der Daten gewährleisten kann.

Transparenz und Vertrauen sind heute ein Wettbewerbsvorteil für Unternehmen. Wer die Vorschriften nicht einhält und keinen angemessenen Schutz bietet, kann dem Ruf der Marke ernsthaft schaden. Ein weiterer Grund, den man nicht unterschätzen sollte, ist die Notwendigkeit, mit der Europäischen Union mitzuhalten. Nur so können Daten international übermittelt und Geschäfte auf dem europäischen Markt weitergeführt werden.

Entspricht Ihre Website dem neuen Gesetz?

Wenn Sie Ihre Website noch nicht angepasst haben oder demnächst eine neue eröffnen und Unterstützung brauchen, damit sie dem DSG und der DSGVO entspricht, schreiben Sie uns.

Was easy4you für KMU tun kann

easy4you unterstützt Schweizer KMU praktisch und konkret bei der Anpassung an die digitale Welt und an die Datenschutzvorschriften. Insbesondere können wir Ihnen bei Folgendem helfen:

Audit der aktuellen Situation

Wir analysieren Ihre Website und Ihre digitalen Prozesse und prüfen:

  • welche Daten Sie erheben und wie sie verwendet werden
  • ob Cookies und Kontaktformulare den Vorschriften entsprechen
  • wie die Einwilligungen der Nutzerinnen und Nutzer verwaltet werden

So wissen Sie, wo Sie heute stehen und was für die Konformität noch fehlt.

Umsetzung der von DSG/DSGVO verlangten Massnahmen

Auf Grundlage des Audits kümmert sich easy4you um Folgendes:

  • die Datenschutzerklärung so aktualisieren, dass sie mit DSG und DSGVO übereinstimmt
  • die Cookie-Banner konform einrichten
  • die Verwaltung der Einwilligungen sicher und nachvollziehbar gestalten

Unterstützung beim technischen Datenschutz

Wir helfen Ihnen dabei:

  • eine Mehr-Faktor-Authentifizierung (MFA) einzuführen
  • regelmässige Datensicherungen einzurichten
  • Formulare, Datenbanken und Admin-Zugänge abzusichern

Das senkt das Risiko von Datenschutzverletzungen und Sanktionen erheblich.

Schulung für Team und Mitarbeitende

easy4you unterstützt Schweizer KMU praktisch und konkret bei der Anpassung an die digitale Welt und an die Datenschutzvorschriften. Insbesondere können wir Ihnen helf

Laufende Überwachung und Aktualisierungen

Die Vorschriften entwickeln sich weiter, und easy4you bietet eine laufende Überwachung an: Wir passen die Einstellungen an, wenn sich Regeln oder Best Practices ändern, und helfen Ihnen und Ihrem Unternehmen, stets auf dem aktuellen Stand zu bleiben.

Kurz gesagt: Mit easy4you bringen Sie sich nicht nur „einmal in Ordnung“, sondern bauen einen soliden, dauerhaften und skalierbaren Datenschutz auf.

Fazit

Der Datenschutz gehört ebenso zu Ihrer Online-Präsenz wie zum Ruf Ihres Unternehmens. Ob Sie E-Mail-Adressen für einen Newsletter sammeln, Kontaktformulare betreiben, Aktivitäten auf der Website mit Cookies erfassen oder Kundendaten aufbewahren: Jeder dieser Bereiche verlangt einen transparenten, sicheren Umgang, der dem DSG und, wo anwendbar, der DSGVO entspricht.

Die Anpassung dient dazu, das Gesetz einzuhalten und Besuchern und Kunden zu zeigen, wie Sie mit ihren Daten umgehen.

Die richtige Einbindung von Datenschutzerklärung, Cookie-Banner und sicheren technischen Systemen gehört zu einer modernen digitalen Strategie. Auch wenn sich DSG und DSGVO bei den Anforderungen und Sanktionen unterscheiden, erleichtert eine gemeinsame Grundlage der Konformität einen einheitlichen und professionellen Umgang mit dem Datenschutz.

Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Website vollständig konform ist, oder wenn Sie die Datenverwaltung vereinfachen und an klare, aktuelle Best Practices anpassen möchten, machen wir gemeinsam eine kostenlose Prüfung.

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Von Lugano aus unterstützt easy4you KMU im Tessin und in der ganzen Schweiz mit Websites, digitalem Marketing und IT, bei Bedarf auch mit der Administration.

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