AVS/AI/IPG -Beiträge für Mitarbeiter
Ab dem 1. Januar nach 17 Jahren müssen Arbeitnehmer die Beiträge zahlen. Im Jahr 2024 gilt diese Regel für Mitarbeiter, die 2006 oder zuvor geboren wurden. Obwohl jemand seinen 18. Geburtstag erst am 31. Dezember 2024 feiert, muss er ab Januar 2024 die AVS/AI/IPG -Beiträge ab Januar 2024 zahlen. Die Beiträge sind wie folgt unterteilt:
AVS 8,7%,
auf 1,4%,
0,5%IPG.
Die Gesamtbeiträge betrugen 10,6% und sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer zahlen die Hälfte davon. Der Anteil des Arbeitnehmers wird direkt durch sein Gehalt beibehalten
AVS/AI/IPG -Beiträge für Selbstbeschäftigte
Für selbstbeschäftigte Arbeitnehmer stellt das selbstangehörige Einkommen im Beitragsjahr die Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherung dar. Die Steuerbehörde befasst sich automatisch mit der Berichterstattung. Die AVS/AI/IPG -Rate ist niedriger als für die Mitarbeiter und kann je nach Jahreseinkommen maximal 10%erreichen.
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung wird allen AVS -versicherten Mitarbeitern angeklagt. Der Beitrag von 2,2% wird bis zu einem Jahresgehalt von 148'200 Franken angewendet. Zuvor mussten diejenigen, die am meisten verdient haben, eine weitere Bewohnigkeit der Solidarität zahlen. Ab dem 1. Januar 2023 wird dieser Abzug jedoch abgeschafft, was bedeutet, dass er ab dem 1. Januar nicht mehr anwendbar ist.