28. Dezember 2024

Grundlegende Zahlen der sozialen Sicherheit für die Bilanzierung von Löhnen im Jahr 2025

Lesezeit: 2 Minuten

In der Nähe des neuen Jahres werden einige der Beitragsraten in Bezug auf Sozialversicherungen Änderungen unterzogen. Wir haben unter den Hauptdaten zusammengefasst, damit Sie Ihre Lohnbuchhaltung problemlos verwalten können.

AVS/AI/IPG -Beiträge für untergeordnete Arbeitnehmer

Die Verpflichtung, Beiträge für diejenigen zu zahlen, die eine Arbeitsaktivität durchführen, beginnt am 1. Januar nach dem Erreichen des 17. Lebensjahres. Im Jahr 2025 gilt dies für Mitarbeiter, die 2007 oder zuvor geboren wurden. Selbst wenn eine Person am 31. Dezember 2025 ab Januar 2025 18 Jahre alt wird, muss sie dennoch die AVS/AI/IPG -Beiträge zum Arbeitseinkommen bezahlen.

Die Beiträge der Beiträge bleiben unverändert:

AVs 8,7%

Bis 1,4%

0,5% IPG

Insgesamt 10,6% (sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer)

Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer tragen jeweils zur Hälfte des Gesamtbetrags bei. Der Teil des Arbeitnehmers wird direkt von seinem Gehalt abgezogen.

AVS/AI/IPG -Beiträge für Selbstbeschäftigte

Die Grundlage für die Berechnung von Beiträgen zur Sozialversicherung für selbstbeschäftigte Arbeitnehmer wird durch selbstschädliche Einnahmen vertreten, die im Beitragsjahr verdient wurden. Die Erklärung wird automatisch von den zuständigen Steuerbehörden abgegeben. Die AVS/AI/IPG -Rate ist niedriger als die für die Mitarbeiter angewendeten: Sie bleibt maximal 10%konstant und variiert aufgrund des Jahreseinkommens (abnehmende Beitragsskala für selbstbeschäftigte Arbeitnehmer).

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Arbeitslosenversicherung (Anzeige)

Die Arbeitslosenversicherung ist für alle von den AVs abgedeckten Arbeitnehmer vorgesehen. Der Beitrag für diese Versicherung liegt auf 2,2% und gilt bis zu einem Jahreseinkommen von 148.200 Franken.

3. Säule

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Pensionierung ein zusätzliches Einkommen erhalten möchten, können Sie sich freiwillig für eine dritte Säule einrichten. Die gezahlten Beträge können aus persönlichen Einkommenssteuern abgeleitet werden. Es gibt keine maximalen Grenzen für die 3B -Säule. Für die 3A -Säule gibt es jedoch eine Grenze: Selbstbeschäftigte Arbeitnehmer können bis zu 20% ihres Einkommens mit maximal 36.288 Franken beitragen, unter der Bedingung, dass sie nicht von der LPP bedeckt sind. Für Mitarbeiter bleibt die maximale Grenze im Jahr 2025 auf 7.258 Franken festgelegt.

Die 3A -Säule kann so schnell wie möglich fünf Jahre vor der Pensionierung erstattet werden. Es ist nicht möglich, Ratenzahlungen zu leisten, daher muss die Säule 3a vollständig liquidiert werden.

Tipp: Öffnen Sie mehrere Berichte der 3A -Säule (bis zu maximal 4). Auf diese Weise können Sie Ihre dritten Vermögenswerte auf mehreren Konten verteilen und so das Risiko diversifizieren.

Nachfolgende Einkäufe der dritten Säule

Ab 2025 dürfte es zukünftige Beitragsmängel in der 3A -Säule durch nachfolgende Lösegeld kompensieren. Diese Gelegenheit richtet sich an diejenigen, die in bestimmten Jahren keine Beiträge zahlen können oder nur teilweise Beiträge in ihrem gebundenen Rentensystem zahlen können.

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In der Nähe des neuen Jahres werden einige der Beitragsraten in Bezug auf Sozialversicherungen Änderungen unterzogen.
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