Das Jahr 2025 wird durch bedeutende Gesetzesänderungen gekennzeichnet. Insbesondere wird ein starker Schwerpunkt auf Aktualisierungen der Wertschöpfungssteuer (Mehrwertsteuer), der Verhinderung betrügerischer Fehler und der Sozialversicherungspolicen gelegt. In diesem Artikel werden Sie untersuchen, welche wichtigsten Neuigkeiten für Ihr kleines und mittleres Unternehmen (KMU) und wie Sie Ihre Vorbereitungen verbessern können.
Reform der Mehrwertsteuergesetzgebung: größere Einfachheit, fortgeschrittene Digitalisierung und erhöhte Flexibilität.
Jährliche Abrechnung
- Ab dem 1. Januar 2025 können Sie die jährliche Mehrwertsteuerabteilung anfordern, wenn Ihr Jahresumsatz 5.005.000 Franken nicht überschreitet.
- Der Antrag muss bis spätestens Februar 2025 am elektronischen Portal des FC eingereicht werden. Sie erhalten außerdem direkt über das Portal Feedback.
- Die jährliche Erklärung muss bis Ende Februar des folgenden Jahres eingereicht und gezahlt werden.
- HINWEIS: Frühe Zahlungen bleiben in Kraft und müssen auf der Grundlage des Steuerantrags für das Vorjahr vierteljährlich oder sektiert werden.
Tipp: Die jährliche Abrechnung kann für Unternehmen mit stabiler Liquidität von Vorteil sein. Überprüfen Sie, ob die Änderung für Sie geeignet ist, und klären Sie die Details rechtzeitig mit Ihrem Treuhänder.
Nettokatenmethode
- Es ist nun zulässig, mehr als zwei Nettoraten zu verwenden, sofern die Aktivitäten mindestens 10% der steuerpflichtigen insgesamt steuerpflichtigen Kraft entsprechen.
- Die Bestimmungen in Bezug auf die gemischten Sektoren und die 50% -Regel sind nicht mehr in Kraft.
- Es ist grundlegend: Wenn Sie den Übergang von der effektiven zur Nettoraten durchführen, ist es erforderlich, Korrekturen der vorgelagerten Steuer vorzunehmen.
Digitale Präsentationsverpflichtung
- Ab dem 1. Januar 2025 müssen alle Mehrwertsteuerunternehmen im AFC -Portal Mehrwertsteuererklärungen im elektronischen Format vorlegen. Diese Gesetzgebung gilt für alle Unternehmen ohne Unterscheidung der Größe oder des Aktivitätssektors.
- Die Präsentation der Erklärungen im Papierformat wird vollständig abgeschafft. Unternehmen müssen garantieren, dass sie über die technische Infrastruktur verfügen, die erforderlich ist, um diese Anforderungen zu erfüllen.
- Es gibt keine Übergangsperioden. Wenn in der Vergangenheit die Buchhaltung manuell verwaltet wurde oder nicht digitalisiert wurde, ist es ratsam, den Übergang zu einer angemessenen Software rechtzeitig durchzuführen.
Es wird empfohlen, sofort zu prüfen, ob die derzeit verwendete Buchhaltungssoftware mit eportal kompatibel ist. Sportliche Testoptionen können verwendet werden, um die Umwandlung der Prozesse in die digitale Buchhaltung vorwegzunehmen. Weitere Informationen und Anweisungen finden Sie direkt am AFC .
Betrügerischer Insolvenz: strengere Vorschriften für größere Klarheit
- Die Büros des Geschäftsregisters haben das Recht, die Erneuerung der Verzicht durch die Wirtschaftsprüfer in Anwesenheit von Verdacht zu beantragen.
- Nachrichten: öffentliche Gutschriften wie Steuer- oder Sozialversicherungssteuern werden im Falle einer Insolvenz ständig angewendet.
Empfehlung: Schützen Sie Ihre Rechnungslegung und Dokumentation, um alle Probleme umgehend zu identifizieren und sich darauf vorzubereiten, auf Informationen zu reagieren.
Sozialversicherung: höhere Leistung, Anpassung der Schwellenwerte
Neue Beträge seit 2025
- Die Grenzeinkommensgrenze wird auf 2.500 Franken steigen.
- Die Schecks für Kinder steigen bei 215 Franken und Schulzulagen bei 268 Franken. Arbeitgeber müssen diese Änderungen automatisch umsetzen.
- Der LPP -Koordinierungsabzug wird auf 26.460 Franken und die maximale Grenze des Jahreslohns bei 90.720 Franken gebracht.
- Nachrichten: Der Mindestbeitrag AVS/AI/IPG steigt auf 530 Franken.
Das AVS/AI -Einkommen wird um 2,9%erhöht.
Steuerabzüge und Rückwärtszahlungen
- Der maximale Steuerabzug für Rentenregime beträgt 7.258 Franken. In Ermangelung von Zugehörigkeit beträgt der Betrag 36.288 Franken.
- Ab 2025 ist es möglich, die Wiederherstellungszahlungen in der 3A -Säule mit rückwirkendem Effekt über einen maximalen Zeitraum von 10 Jahren zu leisten.
Es wird empfohlen, die Wiederherstellungszahlungen in der 3A -Säule sorgfältig zu planen, um die Steuervorteile optimal zu nutzen. Es ist ratsam, Ihren Treuhänder zu konsultieren, um die am besten geeignete Strategie für Ihr Unternehmen zu definieren.
Weitere Änderungen und Digitalisierung
- Der Mindestzins für professionelle Renten bleibt im Jahr 2025 auf 1,25% festgelegt.
- Neue Bestimmungen zu Subventionen: Die als Subventionen anerkannten Mittel führen zu einem Rückgang der vorgelagerten Steuer.
- Emissionsrechte: Der Kauf von CO₂ -Zertifikaten unter Schweizer Unternehmen unterliegt künftig den Einkäufen.
- Digitalisierung: Ab 2025 ist es möglich, Online -Verlust -Entschädigungen anzufordern.
Empfehlung: Stellen Sie sicher, dass Ihre Software- und Buchhaltungsprozesse für die Digitalisierung angemessen sind. Dadurch sparen Sie Zeit und reduzieren manuelle Fehler.
Schlussfolgerung: Planen und angemessen vorbereiten
Die für 2025 geplanten gesetzgeberischen Änderungen werden zahlreiche Innovationen einführen, die kleine und mittelgroße Unternehmen beeinflussen. Um eine optimale Vorbereitung zu gewährleisten, ist es angemessen, die folgenden Aspekte zu berücksichtigen:
- Ist die jährliche Mehrwertsteuererklärung für Ihr Unternehmen von Vorteil?
- Könnten Sie vom neuen System des Nettosteuersatzes profitieren?
- Haben die Abzüge für Kinder und Bildung in Ihrem Unternehmen korrekt aktualisiert?
- Planen Sie, in der 3A -Säule Wiederherstellungszahlungen zu leisten?
- Ist Ihre Buchhaltungssoftware für die neuen Online -Anforderungen geeignet?